Auskunftsrecht
Gemäß Art. 15 DSGVO können Sie von der Stadtverwaltung Zwickau Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Ihr Auskunftsrecht kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung von wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder von Statistikzwecken unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder Statistikzwecke notwendig ist.
Recht auf Berichtigung
Gemäß Art. 16 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber der Stadtverwaltung Zwickau, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Die Stadtverwaltung Zwickau hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.
Ihr Recht auf Berichtigung kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung von wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder von Statistikzwecken unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder Statistikzwecke notwendig ist.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie von der Stadtverwaltung Zwickau verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht werden.
Hat die Stadtverwaltung Zwickau die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist sie gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft die Stadtverwaltung Zwickau unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
Recht auf Löschung
Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.
Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung von wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder von Statistikzwecken unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder Statistikzwecke notwendig ist.
Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber der Stadtverwaltung Zwickau geltend gemacht, ist diese gemäß Art. 19 DSGVO verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber der Stadtverwaltung Zwickau das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie der Stadtverwaltung Zwickau bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch die Stadtverwaltung Zwickau, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Bst. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Bst. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Bst. b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stadtverwaltung Zwickau übertragen wurde.
Widerspruchsrecht
Sie haben gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Bst. e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Art. 6 Abs. 1 S. 1 Bst. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, verarbeitet die Stadtverwaltung Zwickau Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Ihr Widerspruchsrecht kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung von wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder von Statistikzwecken unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder Statistikzwecke notwendig ist.
Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 22 DSGVO das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, z.B. bei dem für uns zuständigen Sächsischen Datenschutzbeauftragten, über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.