Benutzungshinweise

Die Benutzung der Bibliothek ist allen Personen ab vollendetem 12. Lebensjahr gestattet. Bei der Anmeldung ist ein Personaldokument oder eine andere Legitimation vorzulegen. Juristische Personen, Behörden, Institute und Firmen werden zugelassen, wenn sie einen schriftlichen Antrag, der mit Dienst- und Firmenstempel versehen ist, durch einen Zeichnungsberechtigten vorlegen. Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer die Entgelt- und Benutzungsordnung der Ratsschulbibliothek an. Der zugelassene Benutzer erhält einen zeitlich befristeten Benutzerausweis (Monats- bzw. Jahreskarte), der sorgfältig zu verwahren und nicht übertragbar ist.

Tageskarten berechtigen zur Benutzung der Bestände im Lesesaal, nicht jedoch zur Ausleihe außer Haus. Im Lesesaal besteht Zugang zum Internet mit privatem Endgerät via W-LAN.

Die Ratsschulbibliothek ist eine Ausleih- und Präsenzbibliothek. Außer Haus ausgeliehen werden im Regelfall alle Druckschriften, die jünger als 50 Jahre sind und sich in einem guten Erhaltungszustand befinden. Handschriften, Alte Drucke, Bestände aus Sondersammlungen sowie der Lesesaalbestand sind ausschließlich im Lesesaal zu nutzen. Für Lesesaalbestände besteht die Möglichkeit der Wochenend- und Spätausleihe.

Bei der Benutzung von Alt- und Sonderbeständen wird um Voranmeldung gebeten.

Fernleihe

Die RSB nimmt aktiv und passiv am Leihverkehr der deutschen Bibliotheken teil. In der RSB nicht vorhandene, aber vom Nutzer gewünschte Werke können so im Rahmen einer Fernleihe bei anderen Bibliotheken bestellt werden.

Die konkreten Ausleihbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der Leihverkehrsordnung und den besonderen Auflagen der verleihenden Bibliothek.

Leihverkehrsordnung (LVO)

Der Service des Leihverkehrs ist kostenpflichtig. Nähere Informationen finden Sie in der Entgelt- und Benutzungsordnung der RSB.  

Datenschutzhinweise

Datenschutzerklärung